Was hat Abtreibung mit Politik zu tun?

RL

Rieke Lückel

Das Thema Schwangerschaftsabbruch bzw. Abreibung beschäftigt viele junge Menschen in ihrem Leben, denn bei einer ungewollten Schwangerschaft kann ein Abbruch, neben den Optionen einer Adoption oder einer (ungewollten) Elternschaft, als möglicher Ausweg aus dieser verzwickten Situation helfen. In diesem Artikel soll es um Schwangerschaftsabbrüche, das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, die Enttabuisierung dieser medizinischen Leistung und die Frage was Politik mit dem Ganzen zu tun hat, gehen - ganz schön viele Bereiche, die auf den ersten Blick nicht so viel miteinander zu tun haben. Oder doch? 

Dieser Beitrag ist ein Statement Piece von unserer Gastautorin Rieke. 

 

Triggerwarnung: In diesem Beitrag geht es um Schwangerschaftsabbrüche. Das kann vielleicht unangenehm für dich zu lesen sein. Sollte dieses Thema dich belasten, solltest du lieber bei unseren anderen Berägen vorbei schauen.

 

Jede Person geht mit diesem Thema anders um und sollte es so tun, wie es sich  für sie oder ihn richtig anfühlt. Das wichtigste hierbei Selbstbestimmung - bei der Bildung der eigenen Meinung, aber auch bem Treffen von eigenen Entscheidung, die mit einer Schwangerschaft oder der dem Abbruch einer Schwangerschaft zusammenhängen.

Die rechtliche Grundlage in Deutschland §218 und §219 

 

Tatsächlich sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durch unser Strafgesetz (StGB) geregelt, also auch durch die Politik. Seit 1871, also seit 150 Jahren, regelt der §218 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland. Dieser Paragraph besagt, dass Abbrüche in Deutschland illegal sind: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ (StGB §218). Allerdings bleiben Abbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei. Zum einen besteht die Möglichkeit eines Abbruchs nach Beratungsregel. Das bedeutet, dass ein Abbruch dann straffrei bleibt, wenn seit der Befruchtung nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind, eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung wahrgenommen und eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde sowie zwischen der Beratung und dem Abbruch mindestens 3 Tage liegen. Außerdem muss der Abbruch von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden.  

 

Die andere Möglichkeit ist ein Abbruch mit einer medizinischen oder kriminologischen Indikation. Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn die Schwangerschaft aus einer Straftat, wie z.B. einer Vergewaltigung, hervorgeht. Hier ist kein Beratungsgespräch notwendig und ein Abbruch ist bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich. 

 

Ein Abbruch mit medizinischer Indikation kann dann durchgeführt werden, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der schwangeren Person ernsthaft gefährdet ist oder wenn mit einer gesundheitlichen Schädigung des Kindes zu rechnen ist. Bei dieser Indikation, darf ein Abbruch auch noch nach der 12. bzw. 14. Woche vorgenommen werden. 

 

Der Paragraph 219 regelt die Beratung von Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage. Interessant ist hier insbesondere §219a. Von diesem Paragraphen hat man gerade in den letzten Jahren viel gehört, da er in der Politik und auf Social Media sehr viel diskutiert wurde und viele Aktivisten und Aktivistinnen seine Abschaffung zum Ziel haben. Im §219a geht es um das Werbeverbot von Abtreibungen. Hierbei sind aber keine Plakatkampagnen oder ähnliches a : „heute noch Abreiben und die nächste Abtreibung ist für dich kostenlos“  gemeint, sondern der Paragraph verbietet es Ärztinnen und Ärzten über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Unzählige Gynäkologinnen und Gynäkologen wurden von Gegnerinnen und Gegnern dieser medizinischen Leistung angezeigt, da sie auf ihren Websites wichtige Informationen zu dem Thema, z.B. zu unterschiedlichen Methoden, für ihre Patientinnen bereitgestellt haben.   

 

Mehr Infos zur Geschichte von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland findest du hier. Mehr Infos zu Schwangerschaftsabbrüchen findest du hier. 

 

Gute Nachrichten! 

 

Ein Grund, weswegen gerade aktuell der Paragraph 219a sehr stark in den (Sozialen-) Medien diskutiert wird, ist, dass die Parteien der Ampelkoalition (SPD, Grüne und FDP) sich im Wahlkampf alle für die Abschaffung dieses Paragraphen eingesetzt hatten. Auch im frisch unterzeichneten Koalitionsvertrag dieser Parteien taucht §219a auf. Die Parteien wollen den Paragraphen tatsächlich ohne Ersatz streichen, damit Ärztinnen und Ärzte öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Außerdem wollen sie, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der medizinischen Ausbildung werden, was sie bisher nicht waren. Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, wann diese Streichung vorgenommen wird, damit ungewollt schwangere Personen auch auf den Internetseiten ihrer Ärztin oder ihres Arztes an die wichtigen Informationen kommen.  

 

Was ist mit meiner körperlichen Selbstbestimmung?

 

Vielen Aktivisten und Aktivistinnen, die sich seit Jahren mit dem Thema auseinandersetzen, geht die Streichung des §219a nicht weit genug. Sie finden, dass Abtreibungen komplett in der Macht der Betroffenen stehen sollten und nicht illegal sein dürften, denn allein die Tatsache, dass etwas illegal ist, führt zu der Stigmatisierung von betroffenen Personen. Es sollte selbstverständlich sein, dass wir alle das Recht haben über unseren eigenen Körper zu bestimmen und auch selbst am besten Wissen was gut für uns ist. Mit dem Fortbestehen des Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch bevormundet der Staat Frauen und gebärfähige Menschen und nimmt ihnen die Selbstbestimmung. Das Recht des Embryos auf Leben wird über jegliche Selbstbestimmungsrechte der gebärfähigen Person gestellt, obwohl der Embryo ohne diese Person nicht überleben könnte.

 

Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche wird seit jeher von unterschiedlichen Seiten geprägt, die teilweise sehr extreme Ansichten haben. Im Zentrum dieser Debatte geht es um eine moralische Frage, die jeder Mensch für sich beantworten muss: Wann beginnt das Leben?  

 

Ich bin der Überzeugung...

 

Unabhängig davon wie Menschen diese Frage für sich beantworten, bin ich der festen Überzeugung, dass niemand über die Antwort einer anderen Person in dieser Frage urteilen sollte. Selbst wenn jemand für sich entscheidet, dass das Leben in dem Moment beginnt, in dem das Spermium auf die Eizelle trifft, so berechtigt das diese Person nicht dazu die Abtreibung einer anderen Person, die die Frage für sich vielleicht anders beantwortet hat, zu verurteilen. Jeder Mensch sollte diese Entscheidung ganz persönlich für sich treffen dürfen und ohne schlechtes Gewissen danach handeln. Wer Abtreibungen unmoralisch findet, der soll einfach selbst keine durchführen lassen. 

 

Mein Fazit

 

Ich finde es unmöglich, dass wir noch immer dafür kämpfen müssen, dass Frauen und Menschen mit Uterus über den Verlauf ihres eigenen Lebens frei entscheiden dürfen. Die aktuelle Gesetzeslage mit §218 ist nicht tragbar in einer Gesellschaft, die sich als gleichberechtigt und frei beschreibt.

 

Die Tatsache, dass schwangere Personen einen Schwangerschaftsabbruch nicht alleine für sich beschließen können, sondern mit einer fremden Person darüber sprechen müssen, zeigt, dass unsere Gesellschaft Frauen nicht zutraut diese Entscheidung mit all ihren Konsequenzen zu überblicken. Ich finde §218 muss fallen. Schwangere Personen sollten alleine darüber entscheiden können, was sie mit ihrem Körper machen. Die Beratung sollte ab einem bestimmten Alter ein freiwilliges Angebot sein, das Menschen nutzen können, wenn sie bei der Entscheidung Unterstützung benötigen, aber sie sollte nicht verpflichtend für einen Schwangerschaftsabbruch sein.  

 

Noch mehr Informationen, warum §218 problematisch ist, findest du hier. Dieser Beitrag ist von unserer Gastautorin Rieke Lückel. Du wirst hier bald mehr von ihr lesen!